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Dokument-ID: 1046309
E 9 Zusammenrechnung bei Ansprüchen aus individuellen Bauträgerverträgen?
OGH: Im Anlassfall traten die Wohnungseigentümer ihre Schadenersatzansprüche gegen den Bauträger an die den Bauträger in der Folge klagende Eigentümergemeinschaft ab. Grundlage für die geltend gemachten Ansprüche waren die von den ursprünglichen Erwerbern mit dem Bauträger abgeschlossenen Kaufverträge. In einem solchen Fall ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich nur der Erwerber und nicht die dingliche Rechtsgemeinschaft forderungsberechtigt.