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Dokument-ID: 521688
6.8 Fazit
Ausgehend von unserem eingangs geschilderten Sachverhalt kann in der Variante 1 sohin die Aktiengesellschaft, welche ja ihren Sitz in Deutschland, sohin einem Mitgliedsland der Europäischen Union hat, ohne weiteres die Eigentumswohnung in Wien kaufen.