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Dokument-ID: 271629
§ 36 WEG 2002
§ 22 WEG 1975 (bzw § 36 WEG 2002) (…) enthält zwingendes Recht; die in ihr vorgesehene Ausschließung eines Wohnungseigentümers aus der Gemeinschaft ist als Gegengewicht gegen den Ausschluss des Anspruches auf Aufhebung der Gemeinschaft des Eigentums, der den dauernden Bestand des Wohnungseigentums sichern soll, zu sehen (RS0082929 = OGH 18.06.1986, 3 Ob 30/86; OGH 31.08.2010, 5 Ob 63/10s).