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Neu Dokument-ID: 377660

Judikatur | Leitsatz

E 1 Zur Hausbetreuung erforderliche Geräte – Anschaffungskosten als Abgrenzung zwischen Betriebskosten und Erhaltungsaufwand

OGH: Die Kosten der für Dienstleistungen des Hausbesorgers bzw zur Hausbetreuung erforderlichen Geräte und Materialien sind nur dann als Betriebskosten auf die Mieter überwälzbar, wenn sie nicht besonders ins Gewicht fallen. Anschaffungskosten für teures technisches Gerät zählen daher zum Erhaltungsaufwand.

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