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Dokument-ID: 592373
E 1 Mietzinserhöhung muss Fremdvergleich standhalten
OGH: Ein Bestandvertrag zwischen zwei Unternehmen ist Unternehmenspacht, wenn ein lebendes Unternehmen Gegenstand des Vertrages ist, andernfalls handelt es sich um eine Miete. Für die Unterscheidung zwischen Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht kommt es immer auf die Gesamtheit der Umstände des Einzelfalls an.