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Dokument-ID: 1008076
5.4 Zum gänzlichen Wegfall von selbstständigen Wohnungseigentumsobjekten
OGH: Nach § 35 Abs 1 WEG 2002 erlischt das Wohnungseigentum durch den Untergang des Gegenstands des Wohnungseigentums oder durch die Einverleibung der Löschung aufgrund eines Verzichts des Wohnungseigentümers; die Einverleibung der Löschung aufgrund eines Verzichts bedarf dabei der Zustimmung der Wohnungseigentümer und der Buchberechtigten, deren Rechte den Mindestanteil belasten.