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Dokument-ID: 301620
E 10 Ort und Mindestfrist beim Aushang der Betriebskostenabrechnung
OGH: § 4 Abs 3 MG ordnete ausdrücklich die Auflage der Abrechnung samt Belegen für mindestens drei Tage an. § 21 Abs 3 MRG enthält jedoch keine Regelung über eine derartige Mindestfrist mehr.