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Neu Dokument-ID: 1176607

Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

E 8 WE-Begründung: Ist eine fehlende Baubewilligung ein Hindernis?

OGH: Die Antragstellerin strebt die Neufestsetzung der Nutzwerte gem § 9 Abs 2 WEG 2002 aufgrund baulicher Veränderungen an. Mit Baubewilligung vom 19.12.2007 habe die Baupolizei die Schaffung von drei neuen Wohnungen im Dachgeschoss bewilligt. Die Feststellung der Nutzwerte diene der Begründung von Wohnungseigentum an diesen zu diesem Zeitpunkt noch im Bau befindlichen Wohnungen. Bei der Bauführung kam es zu Abweichungen von der rechtskräftig erteilten Baugenehmigung; insbesondere wurde auch die eine bereits bestehende Wohnung verändert. Die Antragstellerin ließ daraufhin einen entsprechenden Auswechslungsplan erstellen.

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