17.6.2 Verkehrsauffassung zur Barrierefreiheit
Bei der Frage, ob mangelnde Barrierefreiheit eine eingeschränkte Brauchbarkeit iSd Bestandrechts begründet, ist zwischen Altverträgen vor Inkrafttreten des BGStG, also vor 01.01.2006, und Neuverträgen, welche nach Inkrafttreten des BGStG abgeschlossen wurden, zu unterscheiden. Nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen • [Fußnote: § 5 ABGB.] wirken Gesetze nicht zurück und haben auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluss; dies trifft auch hier zu: