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Dokument-ID: 1014503
E 5 Zur Kostentragung bei unverhältnismäßig hohen Teilungskosten
OGH: Im Verfahren über die Realteilung durch Begründung von Wohnungseigentum (§ 3 Abs 1 Z 3 WEG 2002) ist im Titelverfahren jedenfalls darüber abzusprechen, ob die Möglichkeit einer Teilung durch Begründung von Wohnungseigentum besteht. Der diese Teilung anstrebende Teilhaber muss zwar die notwendigen rechtserzeugenden Tatsachen behaupten und nachweisen, die Rechtsprechung fordert jedoch nicht die Aufnahme eines Teilungsvorschlags in das Klagebegehren.