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Dokument-ID: 893269
E 1 Besteht Konkurrenz zwischen Leistungsklage und Feststellungsklage bei Rückforderung von Betriebskosten?
OGH: Ein Antrag auf Feststellung der zulässigen monatlichen Nettobetriebskostenpauschale fällt unter § 37 Abs 1 Z 8 MRG. Als Feststellungsantrag nach § 37 ist er nur dann zulässig, wenn ein noch aufrechtes Feststellungsinteresse besteht. Ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis wäre zu verneinen, wenn die Klärung der Frage nur noch von rein theoretischer Bedeutung wäre.