E 7 Zum „Machtwechsel“ innerhalb einer Mietergesellschaft und Anzeigepflicht gem § 12a Abs 3 MRG
Die Klägerin ist Vermieterin eines Geschäftslokals, welche behauptet, die Beklagte als (damalige) Geschäftsführerin der Mietergesellschaft habe es pflichtwidrigerweise unterlassen, einen „Machtwechsel“ gemäß § 12a Abs 3 MRG anzuzeigen. Sie begehrt aus dem Titel des Schadenersatzes die Nachzahlung der Differenzbeträge zwischen dem ihrer Ansicht nach angemessenen Mietzins und dem von der Mieterin (die hier als Erstnebenintervenientin aufseiten der Beklagten dem Verfahren beigetreten ist) bezahlten Mietzins.