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Dokument-ID: 845239
3.13 Genehmigungspflicht von schlichtem Miteigentumserwerb durch Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft
OGH: Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, benötigen zum Eigentumserwerb an bebauten oder unbebauten Grundstücken eine behördliche Genehmigung. Dies gilt nicht im Falle des gemeinsamen Eigentumserwerbs mit einer Person, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.