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Dokument-ID: 822539
2.46 Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Nichtbeiziehung des Verwalters
OGH: Der Verwalter hat seit der WRN 2006 gem § 52 Abs 2 Z 1 2. Satz WEG 2002 Parteistellung, wenn sein Verhalten Gegenstand des Verfahrens ist. Dies liegt vor, wenn sein Tun oder Unterlassen in dem Sinne rechtserheblich ist, dass es Anspruch begründend oder vernichtend sein kann. Dies ist der Fall, wenn als Grund für eine Beschlussanfechtung nach § 52 Abs 1 Z 4 WEG 2002 ein auf das Verhalten des Verwalters zurückführbarer formeller Mangel geltend gemacht wird.