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Dokument-ID: 618193
E 3 Begründung von Zubehör-Wohnungseigentum an KFZ-Abstellplätzen zulässig?
OGH: Das Wohnungseigentum wird auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung aller Miteigentümer (Wohnungseigentumsvertrag) begründet. Darunter versteht man eine schriftliche Vereinbarung aller Miteigentümer, in der diese der Begründung des Wohnungseigentums an der gesamten Liegenschaft zustimmen (§ 3 Abs 1 Z 1 WEG 2002).