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Neu Dokument-ID: 702544

FORUM Media (wed) | Judikatur | Leitsatz

1.36 Konkludente Widmung eines WE-Objekts?

In einer früheren Entscheidung des OGH stellte dieser fest, dass für die Widmung eines Wohnungeigentumsobjekts im Prinzip kein Formerfordernis bestehe. Aus diesem Grund könne eine solche Widmung auch auf einer bloß konkludent zustandegekommenen Willenseinigung der Miteigentümer fußen, die sich gemäß § 863 ABGB etwa an lang geübten Nutzungen oder dem Baukonsens bei einvernehmlich vorgenommenen Um- und Ausbauten festmachen ließen.

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