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Dokument-ID: 1192996
E 2 Zur Begründung Wohnungseigentum an Kfz-Abstellplätzen
OGH: Nach dem WEG 1975 war selbstständiges Wohnungseigentum an einem Kfz-Abstellplatz außerhalb von Parkhäusern nicht möglich. Die Begründung eines ausschließlichen dinglichen Nutzungsrechts an einem Kfz-Abstellplatz war nur in Form von Zubehör-Wohnungseigentum vorgesehen. Mit dem WEG wurde die selbstständige Wohnungseigentumsbegründung an Kfz-Abstellplätzen zugelassen.