E 44 Zur analogen Anwendung der wohnungseigentumsrechtlichen „Airbnb-Judikatur“ außerhalb des Wohnungseigentumsrechts
OGH: Für einen zulässigen Analogieschluss ist eine echte Gesetzeslücke erforderlich (RS0098756; RS0008866). Dabei handelt es sich um eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts, gemessen am Maßstab der gesamten geltenden Rechtsordnung. Es müsste der Schluss gerechtfertigt sein, dass die aus der konkreten gesetzlichen Regelung hervorleuchtenden Zwecke und Werte die Annahme nahelegen, der Gesetzgeber habe einen nach denselben Maßstäben regelungsbedürftigen Sachverhalt übersehen.