Neu
Dokument-ID: 785915
E 13 Zur Rechtzeitigkeit der Rüge des Mieters nach § 16 Abs 1 Z 1 MRG
OGH: Ein Unternehmer, der eine Geschäftsräumlichkeit mietet, kann sich nach § 16 Abs 1 Z 1 MRG auf eine Überschreitung des zulässigen Höchstbetrags für den Hauptmietzins (§ 16 Abs 8 Satz 1 MRG) nur berufen, wenn er sie unverzüglich bis spätestens bei Übergabe des Mietgegenstandes gerügt hat.