Neu
Dokument-ID: 1044058
E 29 Erhaltungspflicht des Vermieters für mitvermietete Einrichtungsgegenstände im MRG-Vollanwendungsbereich?
OGH: Im Vollanwendungsbereich des MRG ist nach stRsp des OGH die Erhaltungspflicht des Vermieters abschließend in § 3 MRG geregelt. Eine subsidiäre Geltung des § 1096 Abs 1 erster Satz ABGB ist aufgrund der Systematik und des Wortlauts der Bestimmung des § 3 MRG auszuschließen.