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Dokument-ID: 1093405
E 13 Benützungsvereinbarung über die Zufahrt zu einer Garage
OGH: Eine vertragliche Benützungsregelung iSd § 17 WEG 2002 kann gem § 17 Abs 1 WEG 2002 nur „verfügbare“ allgemeine Teile erfassen und kommt nach der Rechtsprechung daher dann nicht infrage, wenn die allgemeinen Teile notwendig der allgemeinen Benützung dienen.