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Dokument-ID: 960750
4.22 Bestand der Eigentümergemeinschaft trotz nichtiger Wohnungseigentumsbegründung
OGH: Dem Begehren der Eigentümergemeinschaft, die beklagte Mit- und Wohnungseigentümerin möge rückständige Wohnbeiträge und Betriebskostenakonti bezahlen, wurde von dieser mit dem Argument entgegnet, der Eigentümergemeinschaft fehle es an der Aktivlegitimation, da der Grundbuchstand wegen Unrichtigkeit der Nutzwertgutachten keine Gültigkeit habe und das WEG 2002 nicht anwendbar sei.