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Dokument-ID: 251367
E 8 Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 5 MRG – Beweislast bzgl aufrechter Hausgemeinschaft der eintrittsberechtigten Person
Zur Beweislast bei der Beurteilung der Frage, ob bei Geltendmachung des Kündigungsgrundes des § 30 Abs 2 Z 5 MRG wegen eines Aufenthalts des Hauptmieters in einem Altenpflegeheim die Hausgemeinschaft mit einer eintrittsberechtigten Person noch aufrecht ist.