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Dokument-ID: 271599
§ 11 WEG 2002
Mindestanteil
§ 11 WEG regelt, dass das WE mit dem Mindestanteil zwingend untrennbar verbunden ist. Es teilt also mit dem Mindestanteil dasselbe rechtliche Schicksal. Es kann nur mit diesem zusammen beschränkt, belastet, veräußert, von Todes wegen übertragen und der Zwangsvollstreckung unterworfen werden.