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Dokument-ID: 748752
E 3 Fehlende Entlüftungsmöglichkeit am WC – Einstufung einer Wohnung in die Kategorie D?
OGH: Gemäß § 15a Abs 1 Z 4 MRG liegt bei einer Wohnung die Ausstattungskategorie D vor, wenn sie entweder über keine Wasserentnahmestelle oder über kein Klosett im Inneren verfügt bzw eine dieser beiden Einrichtungen nicht brauchbar ist.