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Dokument-ID: 1127291
5.1.6 Investitionsfreibetrag
Für Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von ≥ 4 Jahren, die ab 01.01.2023 angeschafft werden, kann der Investitionsfreibetrag gem § 11 EStG idF BGBl 2022/10 (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I) geltend gemacht werden.