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Neu Dokument-ID: 1056019

Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

E 31 Erhaltungspflicht für eine unwirtschaftliche Heizanlage?

OGH: Nach § 3 Abs 2 Z 3 MRG trifft den Vermieter die Erhaltungspflicht für Gemeinschaftsanlagen. Diese Erhaltungspflicht beinhaltet nach der Rechtsprechung aber keine Verpflichtung zur permanenten Modernisierung. Wenngleich die „Erhaltung“ iSd § 3 Abs 1 MRG auch zu einer „Verbesserung“ führen kann, ist für die Begründung der Erhaltungspflicht in der Regel eine Einschränkung der Funktionsfähigkeit, Brauchbarkeit, ein bestehender Mangel oder zumindest eine Schadensgeneigtheit erforderlich.

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