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Dokument-ID: 1201192
1.3.12 Grunderwerbsteuer bei Share Deals (Rechtslage ab 01.07.2025)
Die bisher nur sehr eingeschränkt erfassten Umgehungskonstruktionen bei der Übertragung von Immobilien, bei denen nicht die Immobilien direkt, sondern Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften übertragen werden, die ein Grundstück besitzen (Share Deals), sollen steuerlich effektiver erfasst werden (siehe Regierungsprogramm 2025–2029).