1.9 Der Reisepass als Nachweis im Grundbuchverfahren
Zweifellos sind Liegenschaftserwerber verpflichtet, ihre Staatsangehörigkeit nachzuweisen, wenn es darum geht, den Beweis eines nicht genehmigungspflichtigen Grunderwerbs durch Ausländer nachzuweisen. Dafür bedarf es des Nachweises der Inländereigenschaft einer Staatsbürgerschaft, die dieser gleichgestellt ist, ohne dass damit Diskriminierungen verbunden wären, da diese Bedingung auch für Österreicher gilt. In diesem Zusammenhang wies der OGH darauf hin, dass ein Reisepass ein Reisedokument sei, dessen österreichische Staatsbürger bei Aus- und Einreise bedürften, soweit nichts anderes durch zwischenstaatliche Bestimmungen festgelegt sei. Der Nachweis der Staatsbürgershaft ist nicht nur durch Vorlage eines Staatsbürgerschaftsnachweises, sondern unter anderem auch durch Vorlage eines Reisepasses möglich. Der in der öffentlichen Urkunde Reisepass enthaltene Feststellung der Tatsache der österreichischen Staatsbürgerschaft kommt Beweiskraft zu.