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Dokument-ID: 764969
2.12 Unmöglichkeit der ordnungsgemäßen Abrechnung - Folgewirkungen für folgende Abrechnungsperioden?
Mit einer Abrechnung gem § 34 WEG 2002 werden die tatsächlichen Zahlungsflüsse der betreffenden Abrechnungsperiode dargestellt. Eine nachträgliche Unmöglichkeit der Rechnungslegung mangels entsprechender Belege für Geldflüsse bewirkt somit als eine rein faktische Unmöglichkeit nicht per se eine Unmöglichkeit der Korrektur für das Folgejahr.