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Dokument-ID: 804808
E 2 Besteht eine Vermittlungsaktivität des Maklers bei späterem Vertragsabschluss?
OGH: Einem Makler steht für seine Tätigkeiten ein erfolgsabhängiges Entgelt zu, wenn das vermittelte Geschäft seines Auftraggebers mit einem Dritten aufgrund der im Maklervertrag vereinbarten verdienstlichen Handlungen zustande kommt (§ 6 Abs 1 MaklerG).