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Dokument-ID: 1164454
1.13.2 Ehescheidung
Im Rahmen der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens/der ehelichen Ersparnisse im Zuge von Ehescheidungen/Auflösung von Partnerschaften gem § 83 EheG handelt es sich einkommensteuerlich auch bei Ausgleichszahlungen, unabhängig von deren Höhe, um eine Naturalteilung. Die Naturalteilung ist einkommensteuerneutral und führt wie eine unentgeltliche Übertragung dazu, dass auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Rechtsvorgängers abzustellen ist.