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Dokument-ID: 377622
E 3 Verjährung der Rückforderung eines nicht verbrauchten Finanzierungsbeitrages
OGH: Auch § 27 Abs 3 MRG unterwirft der 3-jährigen Verjährungsfrist nur Rückforderungsansprüche von Leistungen, deren Forderung gesetzwidrig war. Auf das WGG transformiert hätte also § 27 Abs 3 dahin zu lauten: „Was entgegen den Bestimmungen der §§ 13 und 14 WGG geleistet wird ...“. Die Leistung des hier gegenständlichen Finanzierungsbeitrags war aber zufolge § 14 Abs 1 WGG nicht unzulässig.