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Neu Dokument-ID: 1138981

Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1.10 Bilanzberichtigung gem § 4 Abs 2 Z 2 EStG bei vergessener AfA

Gem Rz 643 EStR müssen folgende Berichtigungen vorgenommen werden (demonstrativer Katalog):

  1. Nachholung einer gebotenen Aktivierung
  2. Berücksichtigung bisher nicht bilanzierter Verbindlichkeiten
  3. Berichtigung einer unrichtig angesetzten Betriebsschuld
  4. Vornahme unterlassener AfA/Korrektur überhöhter oder zu geringer AfA
  5. Herausnahme notwendigen Privatvermögens aus der Bilanz bzw Einbeziehung notwendigen Betriebsvermögens in die Bilanz
  6. Rückgängigmachung der Aktivierung von Erhaltungsaufwand

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