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Dokument-ID: 845543
E 49 Veranschlagung des Gebrauchswerts der dem Untermieter zugutekommenden Investitionen des Hauptmieters
OGH: Als Wert, mit dem die dem Untermieter zugutekommenden Investitionen des Hauptmieters zu berücksichtigen sind, ist der tatsächliche Gebrauchswert und somit jener objektive Nutzen anzunehmen, den die Investitionen im maßgeblichen Zeitpunkt der Untervermietung für den Untermieter haben.