© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 325587

Lisa Korninger | Judikatur | Leitsatz

E 21 Rechtliche Beurteilung des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 2 MRG

OGH: Gem § 30 Abs 1 MRG darf der Vermieter nur aus wichtigen Gründen kündigen. Unter anderem liegt ein wichtiger Grund iSd § 30 Abs 2 Z 2 MRG vor, wenn der Mieter, dessen vereinbarter Mietzins ganz oder teilweise in eigenen Dienstleistungen besteht, die bedungenen Dienste vertragswidrig verweigert.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop