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Dokument-ID: 764978
2.11 Auslegung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
Im vorliegenden Fall wurde von der Eigentümergemeinschaft ein Mehrheitsbeschluss mit folgendem Inhalt beschlossen:
„Der Beschluss über die Abstimmung über die Generalsanierung und die damit verbundene Anhebung der Reparaturreserve ab Jänner 2012, der am 14.12.2011 ausgehängt wurde, wird hiermit einverständlich aufgehoben.“