Neu
Dokument-ID: 526075
E 1 Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Maklerprovision
OGH: Der Makler hat die Interessen des Auftraggebers redlich und sorgfältig zu wahren. Makler und Auftraggeber sind verpflichtet, einander die erforderlichen Nachrichten zu geben. Dies auch dann, wenn der Makler – wie in casu – als Doppelmakler zugleich für den Dritten tätig ist.