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Neu Dokument-ID: 573905

Alexander Scheer - Andrea Weisert - FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.2 Grundvariante: Tod eines einzelnen Wohnungseigentümers

In dieser Variante war der Verstorbene Alleineigentümer einer Eigentumswohnung.

Verstorbener hinterlässt einen Alleinerben

In diesem Fall gilt das allgemeine Erbrecht. Der Erbe, so er denn das Erbe durch die Erbantrittserklärung antritt, wird Alleineigentümer des Wohnungseigentumanteils des Verstorbenen und ist Gesamtrechtsnachfolger.

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