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Dokument-ID: 794302
2.32 Schriftformerfordernis für Verwalterverträge?
OGH: Auf den zwischen Eigentümergemeinschaft und Verwalter abgeschlossenen Verwaltungsvertrag sind nach ständiger Rechtsprechung die Regelungen über den Bevollmächtigungsvertrag anzuwenden. Die §§ 1002 ff ABGB gelten daher subsidiär für das Rechtsverhältnis zwischen Eigentümergemeinschaft und Verwalter, wenn Sondervorschriften fehlen.