E 4 Zulässigkeit nachträglicher Eintragung von Wohnungseigentum im gesicherten Rang und Löschung von Zwischeneintragungen
OGH: Die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum gem § 40 Abs 2 WEG 2002 sichert nach einhelliger Meinung der Judikatur und Lehre die Einverleibung des Eigentumsrechts sowohl am Mindestanteil als auch dem damit untrennbar verbundenen Wohnungseigentumsrecht im gesicherten Rang. Schutzgedanke ist hierbei die Sicherung der rangwahrenden Wirkung von Anmerkungen gegenüber anderen Wohnungseigentumsbewerbern, welche ansonsten durch den Wohnungseigentumsorganisator beseitigt werden könnte.