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Dokument-ID: 1162666
E 6 Jahresabrechnung: Buchungs- und Zahlungsdatum erforderlich?
OGH: Der Verwalter hat gem § 20 Abs 3 WEG 2002 den Wohnungseigentümern nach den Regelungen des § 34 WEG 2002 eine ordentliche und richtige Abrechnung zu legen. Nach ständiger Judikatur dient die Jahresabrechnung der Darstellung der tatsächlichen Zahlungsflüsse in der betreffenden Abrechnungsperiode. Ergebnis dieser Abrechnung muss das tatsächlich Geschuldete sein.