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Dokument-ID: 829949
3.6 Unterlassungs- und Beseitigungsbegehren gegen Benützungsregelung
OGH: Im zu beurteilenden Fall hängt die Berechtigung des Unterlassungs- und Beseitigungsbegehrens davon ab, ob die Anfechtung der Benützungsvereinbarungen iSd § 17 WEG 2002 durch einzelne Wohnungseigentümer wegen Irrtums gegenüber allen übrigen Mit- und Wohnungseigentümern (Vertragspartnern der Benützungsregelung) erklärt und im Prozess durchgesetzt werden muss.