Neu
Dokument-ID: 977092
E 19 Ist der Grundkostenanteil ein relevantes Kriterium für den Lagezuschlag?
OGH: Gem § 16 Abs 2 Z 3 MRG kann die die Lage (Wohnumgebung) des Hauses zu Zuschlägen oder Abstrichen vom Richtwert führen. Ein Lagezuschlag ist zulässig, wenn die Lage besser ist als die „durchschnittliche Lage“ iSd § 2 Abs 3 RichtWG und der Vermieter die maßgebenden Umstände dem Mieter/der Mieterin fristgerecht und in Schriftform bekanntgegeben hat.