© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 810166

FORUM Media (ato) | Judikatur | Leitsatz

2.44 Vorschreibung einer Sonderumlage – Bindungswirkung, Kompetenz des Verwalters

OGH: § 31 Abs 1 WEG 2002 sieht die verpflichtende Bildung einer Rücklage vor. Durch diese soll – der Judikatur und Lehre folgend – ein Haftungsfond oder eine Liquiditätsreserve mit ausreichenden Mitteln geschaffen werden, um neben alltäglichen Ausgaben hauptsächlich größere (un- oder vorhersehbare) Investitionen finanzieren zu können. Die Rücklage kann dabei für alle Arten von Liegenschaftsaufwendungen herangezogen werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop