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Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.10.27 Ist kurzfristige Vermietung ein Gewerbe?

Bei Überlassung von Räumen unterscheidet man für gewerberechtliche Zwecke zwischen:

  • Beherbergung
    • Privatzimmervermietung
    • Freies Gastgewerbe
    • Reglementiertes Gastgewerbe
  • Überlassung von Räumen zum Gebrauch

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