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Dokument-ID: 1152046
1.10.27 Ist kurzfristige Vermietung ein Gewerbe?
Bei Überlassung von Räumen unterscheidet man für gewerberechtliche Zwecke zwischen:
- Beherbergung
- Privatzimmervermietung
- Freies Gastgewerbe
- Reglementiertes Gastgewerbe
- Überlassung von Räumen zum Gebrauch