© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 622875

Judikatur | Leitsatz

E 3 Zur Vornahme der Erhaltungsarbeiten binnen angemessener Frist gemäß § 6 Abs 1 MRG

OGH: Dem Vermieter stehen gegen die beantragte Vornahme privilegierter Arbeiten praktisch keine Einwendungen, auch nicht die der mangelnden Kostendeckung oder der Unwirtschaftlichkeit zu. Allerdings kann der Vermieter bei anderen Erhaltungsarbeiten die mangelnde Deckung der Kosten einwenden. Dies aber nur im Fall eines Widerspruchs der übrigen Mieter und unter der weiteren Voraussetzung, dass die Kosten weder aus dem Saldo der verrechenbaren Mietzinsreserven noch aus den während der Bestandsdauer der Arbeiten zu erwartenden, effektiven und fiktiven Einnahmen im Sinn des § 20 Abs 1 Z 1 MRG gedeckt werden können.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop