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Dokument-ID: 1093404
E 38 Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen durch einen Wintergarten
OGH: Grundsätzlich macht nicht jede Beeinträchtigung von Interessen der Miteigentümer eine Änderung unzulässig. Das gilt nur für eine wesentliche Beeinträchtigung, die die Interessen der anderen Wohnungseigentümer am Unterbleiben der Änderung so schutzwürdig erscheinen lässt, dass der Anspruch des Wohnungseigentümers auf Änderung zurückzustehen hat.