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Dokument-ID: 1234757
E 30 Zum Inhalt und der Wirksamkeit eines Umlaufbeschlusses
OGH: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer. Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist die Anfechtung eines Umlaufbeschlusses vom 22.08.2023 mit folgendem Wortlaut: