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Dokument-ID: 1025163
23.1 Fall 1: Änderungen im/am Wohnungseigentumsobjekt (§ 16 Abs 2 Z 1 WEG)
Diese sind möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Keine Schädigung des Hauses
- Keine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen Wohnungseigentümer
- Keine Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes des Hauses
- Keine Gefahr für die Sicherheit von Personen, des Hauses oder von anderen Sachen